Zulassungsvoraussetzungen
- Einschlägiger Hochschulabschluss¹ z.B. als Wirtschaftsingenieur (Diplom, Bachelor)
- oder Hochschulabschluss mit einem ingenieurwissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Credit Points² (hierbei ist der Brückenkurs BWL erfolgreich zu absolvieren)
- oder Hochschulabschluss mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Credit Points² (hierbei ist der Brückenkurs Technik erfolgreich zu absolvieren)
- oder Hochschulabschluss gleich welcher Fachrichtung und
anderthalbjährige Berufserfahrung vor, während oder nach dem Erststudium mit fachlichem Bezug zum Master-Studium (hierbei ist der Brückenkurs BWL und der Brückenkurs Technik erfolgreich zu absolvieren)
jeweils im Umfang von 210 Credit Points²
- mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss von 180 Credit Points² müssen die fehlenden 30 Credit Points² bis spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Master-Thesis erbracht sein. Fehlende 30 Credit Points² müssen je nach Erststudium entweder in ingenieurwissenschaftlichen und/oder in wirtschaftswissenschaftlichen Modulen erbracht werden. Abweichend davon können bis zu 30 Credit Points auch durch Feststellung entsprechend qualifizierter, einschlägiger Berufserfahrung nachgewiesen werden.
- und aktuelle Berufstätigkeit³
1) Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
2) Die FOM vergibt Credit Points nach dem Standard des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Sie messen den Arbeitsaufwand für das Studium.
3) in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.